Geschichtsunterricht oder so ähnlich

Freitag, 16. Mai 2014

Der 17. Mai – Teil 1: (Vor-)Geschichte

Morgen ist es soweit. Norwegen feiert am 17. Mai seinen Nationalfeiertag und damit der Blogbeitrag darüber, was ICH morgen so erlebe durch Erklärungen nicht ewig lang wird informiere ich euch (und mich) nun vorab darüber, was eigentlich gefeiert wird.
Zahlen Daten Fakten jetzt, Erlebnisbericht später ;)

Obacht, Geschichtsunterricht, Quelle: wikipedia.de

Der 17. Mai ist der Verfassungstag und wird in Norwegen als Nationalfeiertag gefeiert.
Gefeiert wird die Verabschiedung von „Kongeriget Norges Grundlov“ (Grundgesetz des Königreichs Norwegen) am 17. Mai 1814 in Eidsvoll.

→ Die Blitzrechner unter euch habens schon bemerkt, dieses Jahr wird kein gewöhnlicher Nationalfeiertag gefeiert, nein, dieses Jahr wird der 200. Jahrestag der norwegischen Verfassung gefeiert!

Bis 1814 war Norwegen in Realunion mit Dänemark zu einem dänisch-norwegischen Reich verbunden. Christian Frederik, Sohn des Erbprinzen Frederik von Dänemark war dänischer Statthalter in Christiania (← alter Name von Oslo).
Im Kieler Frieden vom 14. Januar 1814 wurde König Frederik VI. gezwungen, Norwegen an Schweden abzutreten. Es bestanden nun zwei politische Alternativen: Christian Frederik strebte die Selbständigkeit Norwegens mit dem Fernziel an, die Union mit Dänemark wiederherzustellen, die Kreise um Hermann Wedel-Jarlsberg strebten die Union mit Schweden an.
Christian Frederik setzte sich durch und berief am 16. Februar 1814 21 führende Männer der norwegischen Politik nach Eidsvoll ein. Dort stellte er sein Programm vor, den norwegischen Thron als absolutistischer König mit dynastischem Erbrecht zu besteigen. Doch er wurde mit dem Argument konfrontiert, dass mit der Abdankung König Friedrichs VI. von Dänemark als norwegischer König dessen Staatsgewalt nicht an den Prinzen, sondern an das norwegische Volk gefallen sei.
Obgleich es sich nur um eine kleine Elite handelte, die die konstitutionelle Monarchie verlangte, musste sich Christian Frederik doch diesem Verlangen beugen, wenn er seine Selbständigkeitspolitik fortsetzen wollte.
Das Ergebnis war die Proklamation vom 19. Februar 1814, in welcher der Prinz verkündete, als Regent eine Reichsversammlung einzuberufen, die eine Reichsverfassung ausarbeiten sollte. Als Regent bestimmte er die Zusammensetzung der Versammlung. Dabei sorgte er dafür, dass die Beamten, Offiziere und Bauern gegenüber den „schwedischgesinnten“ Kaufleuten die Mehrzahl bildeten.

Das Konstitutionskomitee legte die Grundsätze der neuen Verfassung fest:
1. Norwegen soll eine beschränkte erbliche Monarchie werden. Es soll ein freies, unabhängiges und unteilbares Königreich sein, und der Regent soll den Titel „König“ führen.
2. Das Volk soll die gesetzgebende Gewalt durch seine Abgeordneten ausüben.
3. Nur das Volk soll das Recht haben, über seine Volksvertreter Steuern zu erheben.
4. Das Recht, den Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, soll dem König zukommen.
5. Der König soll das Begnadigungsrecht erhalten.
6. Die Gerichtsbarkeit soll von der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt unabhängig sein.
7. Es soll die Freiheit für Publikationen und Druck geben.
8. Die evangelisch-lutherische Religion soll die Religion des Staates und des Königs sein. Religionssekten sollen ihre Religion frei ausüben können; doch sollen Juden vom Betreten des Reichsgebietes völlig ausgeschlossen bleiben.
9. Neue Beschränkungen der Gewerbe sollen nicht zugelassen werden.
10. Personenbezogene oder gemischte erbliche Vorrechte sollen künftig nicht mehr gewährt werden.
11. Die Bürger des Staates sollen gleichermaßen zur Verteidigung des Vaterlandes verpflichtet werden, ohne Rücksicht auf Stand, Geburt oder Vermögen.

Der Versammlung lag es fern, eine demokratische Verfassung zu beschließen. Nach der französischen Revolution war „demokratisch“ eher ein Schimpfwort geworden. Man hatte eine konstitutionelle Monarchie im Sinn. Entscheidend war die Einführung der Gewaltenteilung zwischen König, Parlament und Justiz. Das demokratische Element kam in dem für die damalige Zeit weiten Kreis der Wahlberechtigten zum Ausdruck: Alle Männer über 25 Jahre, die entweder Beamte waren oder ein Stück Land besaßen, das mindestens einen Wert von 300 Rigsbankdaler in Silber hatte. Das entsprach 45 % der männlichen Bevölkerung. Die Wahl war indirekt. Die Wahlberechtigten wählten Wahlmänner, die dann die Abgeordneten zum Storting wählten. Das führte später zu einem realen Machtmonopol des Beamtenstandes, der vorher im Namen des Königs, nun im Namen der Nation das Land regierte.

Der schwedische Kronprinz Karl Johan bestand jedoch auf die Einhaltung des Kieler Friedens.
Es kam zum erneuten Krieg, der im Vertrag von Moss vom 14. August 1814 endete. Im Waffenstillstandsabkommen stand der Passus, dass König Christian Frederik seine Macht „in die Hände der Nation lege“ und dass das Storting an der Vereinigung der beiden Nationen mitwirken solle. Christian Frederik musste ins Exil. Damit blieb das Prinzip der Volkssouveränität und der Teilung der Macht unter Storting (Gesetzgebung und Staatshaushalt), Regierung (vollziehende Gewalt) mit dem König und der Gerichtsbarkeit in Norwegen erhalten.
Am 20. Oktober 1814 beschloss das Storting unter dem Eindruck von 15 000 Besatzungssoldaten und 600 norwegischen Soldaten in schwedischer Gefangenschaft gegen nur fünf Stimmen, „dass Norwegen als selbständiges Reich vereint mit Schweden unter einem König, aber unter Beachtung seiner Verfassung mit den für Heil des Reiches aus dem Anlass der Vereinigung mit Schweden notwendigen Änderungen sein soll.“
Der Titel lautete nun: „Grundgesetz des norwegischen Reiches“ (Kongeriget Norges Grundlov) Die Gliederung wurde beibehalten, aber für den König wurden einige Bestimmungen geändert oder neu aufgenommen: Die Bestimmung „Norwegen ist ein freies, selbständiges, unteilbares und unabhängiges Reich“ erhielt den Zusatz „vereinigt mit Schweden unter einem König.“
Die Beibehaltung dieses Grundsatzes hatte große Bedeutung in der späteren Auseinandersetzung zwischen den Ländern bis zur Unabhängigkeitserklärung von 1905.
Am 4. November wurde die geänderte Verfassung angenommen und König Carl XIII. zum König gewählt. Damit war die Personalunion unter einem König mit zwei selbständigen Staaten mit jeweils eigener Regierung für die inneren Angelegenheiten festgeschrieben.

In den ersten Jahren nach 1814 war der 17. Mai kein besonders gefeierter Tag.
Das Storting arrangierte die erste 17. Mai-Feier im Jahr 1836, und seit diesem Tag wird der 17. Mai als Norwegens Nationalfeiertag angesehen.
P1120649
Stortinget - Parlamentsgebäude

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